Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rohr Rapido – Rohr- & Kanalservice.
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Rohr-, Kanal-, Reinigungs-, Wartungs-, Reparatur-, Sanierungs- und damit zusammenhängende Dienst- und Werkleistungen zwischen
Rohr Rapido – Rohr- & Kanalservice
Inhaber: J.M. Orejuela Pérez
Freudenthalweg 2
21077 Hamburg
Telefon: 0176 24136310
E-Mail: kontakt@rohr-rapido.de
– nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit in den jeweiligen Bestimmungen nichts Abweichendes geregelt ist.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(4) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Rohrreinigung
- Kanalreinigung
- Beseitigung von Rohr-, Abfluss- und WC-Verstopfungen
- Hochdruck- und Kanalspülungen
- TV-/Kamera-Inspektionen
- Reinigung und Wartung von Hebeanlagen
- Arbeiten an Rückstausicherungen
- Inliner- und Schachtsanierungen
- Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
- damit zusammenhängende Klempner-, Installations- und Wartungsleistungen.
(2) Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, Angebot, Kostenvoranschlag oder der Auftragsbestätigung.
(3) Angaben auf der Website, in Werbematerialien, Preislisten oder sonstigen Informationsmedien stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart wurden.
(4) Ob ein Dienstvertrag oder Werkvertrag vorliegt, richtet sich nach dem Inhalt und dem vereinbarten Leistungsziel des jeweiligen Auftrags. Soweit ein konkreter Erfolg geschuldet ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Werkverträge. Soweit lediglich eine Tätigkeit geschuldet ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Dienstverträge.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Der Auftraggeber kann eine Anfrage insbesondere telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail oder über ein Kontaktformular stellen.
(3) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag ausdrücklich annimmt, insbesondere durch Auftragsbestätigung in Textform, telefonisch oder durch Beginn der vereinbarten Leistungsausführung.
(4) Bei dringenden Notdienst- und Reparatureinsätzen kann der Vertrag auch dadurch zustande kommen, dass der Auftragnehmer auf ausdrückliche Beauftragung des Auftraggebers am Einsatzort mit der vereinbarten Leistung beginnt.
(5) Vor Beginn der Arbeiten wird dem Auftraggeber – soweit dies nach den Umständen möglich ist – der vereinbarte Festpreis, ein Kostenvoranschlag oder die für die Leistung geltenden Preise bzw. Preissätze mitgeteilt.
(6) Soweit sich der tatsächliche Aufwand aufgrund der bei Auftragserteilung nicht erkennbaren Beschaffenheit der Anlage, Leitung oder Verstopfung wesentlich verändert, wird der Auftraggeber hierüber vor Durchführung zusätzlicher, kostenpflichtiger Leistungen informiert, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
§ 4 Preise und zusätzliche Leistungen
(1) Ein ausdrücklich vereinbarter Festpreis gilt für den im Auftrag beschriebenen Leistungsumfang.
(2) Wurde kein Festpreis vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach den vor Beginn der Arbeiten vereinbarten bzw. mitgeteilten Preisen und Preissätzen. Diese können insbesondere Arbeitszeit, Anfahrt, eingesetzte Maschinen und Geräte sowie Material umfassen.
(3) Die gegenüber Verbrauchern genannten Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist. Soweit der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften von der Umsatzsteuer befreit ist, wird dies entsprechend kenntlich gemacht.
(4) Für Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten können Zuschläge berechnet werden. Art, Höhe oder Berechnungsweise eines solchen Zuschlags werden dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
(5) Werden während der Ausführung zusätzliche, ursprünglich nicht beauftragte Leistungen erforderlich, wird der Auftraggeber hierüber vor Beginn dieser zusätzlichen Leistungen informiert. Zusätzliche Leistungen bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Beauftragung.
(6) Ist eine vorherige Information wegen der Dringlichkeit einer Maßnahme oder zur Abwendung eines unmittelbaren Schadens nicht möglich, darf der Auftragnehmer nur solche zusätzlichen Maßnahmen durchführen, die zur unmittelbaren Sicherung oder zur ordnungsgemäßen Durchführung des bereits beauftragten Auftrags erforderlich sind, soweit dies dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht.
§ 5 Zahlung und Fälligkeit
(1) Die Vergütung ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und – soweit eine Abnahme erforderlich ist – nach Abnahme fällig.
(2) Die Zahlung erfolgt nach der vereinbarten Zahlungsart. Angeboten werden insbesondere die auf der Rechnung bzw. beim Auftrag ausdrücklich genannten Zahlungsarten.
(3) Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, unmittelbar nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und einen nachweisbaren weitergehenden Verzugsschaden zu verlangen.
(5) Gegenüber Verbrauchern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern beträgt er grundsätzlich neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
(6) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gegenüber Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(7) Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 6 Termine, Ausführung und Mitwirkungspflichten
(1) Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Notdiensteinsätzen handelt es sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, grundsätzlich nicht um garantierte Ankunftszeiten.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, außergewöhnlicher Verkehrsbehinderungen, behördlicher Maßnahmen, nicht vorhersehbarer technischer Probleme oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Verschiebung des Termins.
(3) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer Zugang zu den für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Räumen, Anlagen, Schächten und Leitungen erhält.
(4) Soweit für die vereinbarte Leistung erforderlich und vorhanden, stellt der Auftraggeber Strom- und Wasseranschlüsse unentgeltlich zur Verfügung.
(5) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer ihm bekannte Umstände mitzuteilen, die für die Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sein können. Hierzu gehören insbesondere bekannte Vorschäden, ungewöhnliche Leitungsverläufe, frühere Reparaturen, bauliche Besonderheiten oder Fremdkörper in den Leitungen.
(6) Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Ausführungszeiten entsprechend. Für Schäden oder Mehraufwendungen, die ausschließlich aufgrund einer schuldhaft unterlassenen Mitwirkung entstehen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Abnahme bei Werkleistungen
(1) Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, ist der Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(3) Wird eine Werkleistung nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist abgenommen, kann die Abnahme nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen fingiert werden.
(4) Gegenüber Verbrauchern gilt eine Abnahmefiktion nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nur, wenn der Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen wurde.
§ 8 Mängelrechte und Gewährleistung
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftraggeber grundsätzlich zunächst Anspruch auf Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder liegen die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vor, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu, insbesondere Minderung, Rücktritt und Schadensersatz.
(4) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit gesetzlich eine längere Verjährungsfrist vorgesehen ist, bleibt diese unberührt.
(5) Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB, soweit dieser anwendbar ist.
(6) Eine bestimmte dauerhafte Vermeidung zukünftiger Verstopfungen kann nicht garantiert werden, wenn eine erneute Verstopfung insbesondere auf bauliche Mängel, Vorschäden, altersbedingte Materialermüdung, Ablagerungen, Fremdkörper, unsachgemäße Nutzung oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.
(7) Eine solche Regelung schränkt die gesetzlichen Mängel- und Schadensersatzrechte des Auftraggebers nicht ein.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Der Auftragnehmer haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(6) Für Schäden, die auf bereits vorhandene, bei Vertragsschluss nicht erkennbare Vorschäden, altersbedingte Materialermüdung, unsachgemäße Vorinstallationen, mangelhafte bauliche Gegebenheiten oder sonstige bauseitige Besonderheiten zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften nur, soweit er den Schaden zu vertreten hat.
(7) Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für eine erneute Verstopfung oder Funktionsbeeinträchtigung, soweit diese nachweislich auf Umständen beruht, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Soweit im Rahmen einer Leistung bewegliche Materialien geliefert werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.
(2) Soweit gelieferte Materialien wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes werden und das Eigentum kraft Gesetzes auf den Grundstückseigentümer übergeht, gilt der Eigentumsvorbehalt nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen.
§ 11 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts besteht.
(2) Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.
(3) Besonderheiten bei dringenden Notdienst- und Reparatureinsätzen:
Hat der Verbraucher den Auftragnehmer ausdrücklich aufgefordert, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen, besteht für diesen Vertrag grundsätzlich kein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB.
Dies gilt jedoch nicht automatisch für weitere Leistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder für Waren, die bei dem Besuch geliefert werden und nicht unbedingt als Ersatzteile für die Reparatur oder Instandhaltung benötigt werden.
(4) Soweit für eine zusätzlich beauftragte Leistung ein Widerrufsrecht besteht und der Verbraucher verlangt, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für den vorzeitigen Beginn der Leistung und einen etwaigen Wertersatz.
(5) Das Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, insbesondere wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts nach vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Rohr Rapido – Rohr- & Kanalservice
Inhaber: J.M. Orejuela Pérez
Freudenthalweg 2
21077 Hamburg
Telefon: 0176 24136310
E-Mail: kontakt@rohr-rapido.de
mittels einer eindeutigen Erklärung, z. B. durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten – mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben –, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie hierzu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Hinweis: Für Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn zur Durchführung dringender Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten aufzusuchen, besteht das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB grundsätzlich nicht. Die gesetzliche Ausnahme gilt nicht automatisch für zusätzliche, nicht ausdrücklich verlangte Leistungen oder bestimmte zusätzlich gelieferte Waren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Rohr Rapido – Rohr- & Kanalservice
Inhaber J.M. Orejuela Pérez
Freudenthalweg 2
21077 Hamburg
E-Mail: kontakt@rohr-rapido.de
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten der betroffenen Personen und zu den jeweiligen Verarbeitungszwecken ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
(3) Die Datenschutzerklärung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.rohr-rapido.de/datenschutz.html
§ 13 Verbraucherschlichtung
(1) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
(2) Soweit eine gesetzliche Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz besteht, werden die entsprechenden Informationen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erteilt.
(3) Nach Entstehung einer Streitigkeit mit einem Verbraucher und sofern diese Streitigkeit nicht unmittelbar zwischen den Parteien beigelegt werden konnte, werden die gesetzlich erforderlichen Informationen über eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle in Textform erteilt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
(3) Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Hamburg vereinbart, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.